Häufige Fragen zur Hauptuntersuchung (TÜV)

Was kostet die Hauptuntersuchung (TÜV) 2025?



Die Kosten für die Hauptuntersuchung (inkl. AU) liegen 2025 je nach Anbieter zwischen 145 € und 180 €. Mit unserem Preisvergleich finden Sie den günstigsten Anbieter in Ihrer Nähe.





Wie oft muss ich zur Hauptuntersuchung?



Bei einem Pkw ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre fällig, bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Bei Motorrädern ist die HU nach zwei Jahren fällig, dies gilt auch bei neu zugelassenen Motorrädern. Haben Sie ein Saisonkennzeichen und der TÜV ist abgelaufen? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug im ersten Monat des Betriebszeitraums zur HU bringen, wenn der reguläre Termin außerhalb liegt.





Wie erkenne ich den nächsten HU-Termin?



Einmal an der Plakette auf dem hinteren Nummernschild; die Zahl oben auf 12-Uhr Position zeigt den Monat, die mittlere Zahl im Kreis das Jahr der nächsten HU.





Was passiert, wenn ich den TÜV-Termin überziehe?



Bei einer Überziehung der Frist um mehr als zwei Monate kann ein Bußgeld fällig werden. Zudem wird bei der HU intensiver geprüft und es wird ein Aufschlag in Höhe von 20% auf den HU-Preis fällig.





Welche Unterlagen muss ich zur HU mitbringen?



Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Nachweise über An- oder Umbauten (z.B. ABE, Teilegutachten), falls vorhanden

HU-Bericht der letzten Untersuchung, falls Sie zur Nachuntersuchung da sind





Wie finde ich den günstigsten TÜV-Anbieter?



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Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?



Geprüft werden sicherheitsrelevante Fahrzeugteile wie Bremsen, Licht, Lenkung, Reifen sowie die Umweltverträglichkeit (Abgasuntersuchung).





Darf ich mit abgelaufenem TÜV zur Prüfstelle fahren?



Ja, die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU) ist auch mit abgelaufener TÜV-Plakette erlaubt. Dabei gilt jedoch: Die Fahrt muss unmittelbar und ohne Umwege zur Prüfstelle erfolgen – etwa zu TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS.

Diese Erlaubnis ergibt sich aus der Rechtsauslegung des § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der die Pflicht zur regelmäßigen HU regelt. Damit diese Pflicht erfüllt werden kann, wird die direkte Fahrt zur Untersuchung auch nach Ablauf der Frist als zulässig angesehen – sofern das Fahrzeug dabei verkehrssicher ist.


Rechtlicher Hintergrund:

Auch wenn § 29 StVZO keine ausdrückliche Erlaubnis für die verspätete Fahrt enthält, wird sie von Polizei und Behörden als zulässig anerkannt. Dies entspricht gängiger Verwaltungspraxis und ist auch durch Gerichtsurteile bestätigt worden (z. B. BayObLG, Beschl. v. 30.10.1991 – 1 ObOWi 412/91).





Was passiert, wenn bei der HU Mängel festgestellt werden?



Geringe Mängel werden vermerkt, die Plakette wird trotzdem vergeben. Bei erheblichen Mängeln wird keine Plakette erteilt – das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nachgebessert und zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Bei gefährlichen Mängeln darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.





Wie lange dauert die Hauptuntersuchung?



Die HU dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Bei Feststellung von Mängeln oder bei gleichzeitiger Durchführung der Abgasuntersuchung kann sie länger dauern.





Was ist der Unterschied zwischen HU und AU?



Die HU (Hauptuntersuchung) überprüft die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs. Die AU (Abgasuntersuchung) ist ein Bestandteil der HU und kontrolliert die Emissionswerte. Beide Prüfungen sind notwendig und werden meist gemeinsam durchgeführt.





Welche Konsequenzen hat eine abgelaufene HU bei einem Unfall?



Die Kfz-Haftpflicht zahlt in der Regel trotzdem. Wenn jedoch ein sicherheitsrelevanter Mangel unfallursächlich war, kann die Versicherung Regress fordern. Die Kaskoversicherung kann Leistungen ganz oder teilweise verweigern.





Muss ich einen Termin für die HU vereinbaren?



Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden. Viele Prüforganisationen bieten inzwischen Online-Terminvergaben an.





Welche Fahrzeuge müssen zur HU?



Alle zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der HU-Pflicht, darunter Pkw, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und leichte Nutzfahrzeuge. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen oder Oldtimer mit spezieller Ausnahmegenehmigung.





Kann ich die HU auch im Ausland durchführen lassen?



Nein. Die HU ist eine nationale Vorschrift gemäß StVZO. Eine im Ausland durchgeführte Untersuchung wird in Deutschland nicht anerkannt.